Willkommen
auf der Homepage von Dr. Paul-Frank Weise

Werdegang

Dr. Paul-Frank Weise verfügt über eine Fülle privater und beruflicher Auslandserfahrung. 1974 legte er in Ketchikan Alaska das amerikanische Highschool Diplom ab. 

Im Studium widmete er sich intensiv der Rechtsvergleichung und dem Internationalen Privatrecht. Sein Doktorvater Professor Dr. Uwe Blaurock war seinerzeit Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Göttingen. Die Dissertation zum Thema Lex Mercatoria, Materielles Recht vor der Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit erhielt die Auszeichnung Magna cum Laude. 

Längere praktische berufliche Erfahrungen im Ausland sammelte Herr Dr. Paul-Frank Weise unter anderem in Brüssel, London und New York. Vom Beginn der beruflichen Laufbahn bis zum heutigen Tage bildeten stets Mandate mit Auslandsbezug einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.  Fachlich betreffen die Auslandsmandate vor allem Handels-und Gesellschaftsrecht, Unternehmensverkäufe, grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeit, Steuerrecht, Erbrecht sowie allgemeines Zivilrecht. 

Grundlage der erfolgreichen Anwaltstätigkeit mit Auslandsbezug sind insbesondere verhandlungssichere englische Sprachkenntnisse sowie Einfühlungsvermögen in andere Kulturkreise und Zusammenhänge. Daneben helfen Kenntnisse in Französisch sowie in anderen Sprachen. Im Laufe der vielen Jahre konnte Herr Dr. Weise insbesondere sein Erfahrungswissen in Nordamerika, in den EU Ländern, der Schweiz, Osteuropa, oder auch in Mandaten mit Bezug zu Russland oder China und arabischen Staaten vertiefen.

Zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit spielten die deutsche Wiedervereinigung und alle damit zusammenhängenden Rechtsfragen eine besondere Rolle. Der Aufbau eines eigenen Standortes in Magdeburg brachte wertvolle berufliche und auch persönliche Erfahrungen und Beziehungen mit sich. Persönliche und fachliche Bindungen bestehen insbesondere in Magdeburg und Dessau. Auch heute betreut Herr Dr. Weise unverändert eine Reihe von Mandaten in Sachsen-Anhalt namentlich im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und sachgebietsübergreifender Projektarbeit.

Seit der grundlegenden Reform und Renaissance des Aktienrechts im Jahre 1994 hat sich Herr Dr. Weise intensiv diesem Thema durch Vortragsveranstaltungen, Veröffentlichungen und die Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen gewidmet. Herr Dr. Weise hat eine Reihe von Unternehmensumwandlungen in Aktiengesellschaften und Neugründungen, einen Börsengang und auch IPOs nebst Erstellung von entsprechenden Wertpapierverkaufsprospekten begleitet. Herr Dr. Weise berät und betreut bei Fragen der Rechtsformwahl, Neugründung, Umwandlung und Betreuung von Aktiengesellschaften in der Alltagspraxis oder auch bei der Abhaltung von Hauptversammlungen.

Herr Dr. Weise verfügt über ein in Jahrzehnten erworbenes  Erfahrungswissen als Aufsichtsrat in Aktiengesellschaften und als Berater im Umgang und der Handhabung dieser Rechtform. Die Anzahl von Aktiengesellschaften in Deutschland stagniert leider seit einigen Jahren bei ca. 18.000 gegenüber etwa 1 Millionen GmbHs und mehreren hunderttausend GmbH und Co. KGs. Dies mag erklären, warum bedauerlicherweise den meistern Beratern, Notaren und Steuerberatern in Deutschland nach wie vor hinreichendes Fach- und Erfahrungswissen zum Thema Aktienrecht fehlt und stattdessen in weiten Teilen Berührungsängste und Vorurteile zum Thema Aktiengesellschaft ausgeprägt sind. Viele Unternehmer und Kapitalanleger verschenken durch die Nichtnutzung der Rechtsform Aktiengesellschaft beträchtliche Perspektiven ihres unternehmerischen Erfolgs.

Seit 1997 ist Herr Dr. Paul-Frank Weise Fachanwalt für Steuerrecht. Dieses Rechtsgebiet hat seither einen ausgeprägten Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit eingenommen. Insbesondere in Fällen sich abzeichnender Meinungsunterschiede im Rahmen von Außenprüfungen wird Herr Dr. Weise von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Unternehmern hinzugezogen, um im Dialog mit der Finanzverwaltung steuerliche Streitfragen möglichst einvernehmlich außergerichtlich, notfalls aber auch vor den Finanzgerichten zu klären. Auch vor der höchstrichterlichen Finanzentsprechung kann Herr Dr. Weise auf teilweise bedeutsame Erfolge verweisen.

Bereits lange vor den spektakulären CD-Aufkäufen der Finanzverwaltung oder den spektakulären Fällen Hoeneß oder Alice Schwarzer betreute Herr Dr. Weise eine Fülle von steuerstrafrechtlichen Mandaten. Insbesondere bei größeren und komplexeren Konstellationen sind Kooperationen fallbezogen mit anderen externen Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder auch Strafverteidigern üblich. Die Materie Steuerstrafrecht hat sich im Laufe der Jahre als eigenes Spezialgebiet etabliert, das zunehmend spezielles Fach- und Erfahrungswissen erfordert und immer weniger von klassischen Steuerrechtlern oder klassischen Strafverteidigern verantwortungsvoll beherrscht werden kann. Seit dem Jahr 2013 besteht die Möglichkeit, besondere Zertifizierungslehrgänge für Steuerstrafrecht, vergleichbar den bekannten Fachanwaltslehrgängen in bestimmten anderen Sachgebieten, zu absolvieren. Hierbei spielt insbesondere auch der überregionale, bundesweite, mittlerweile auch internationale Erfahrungsaustausch eine immer wichtiger werdende Rolle. 

Im Zuge dieses Engagements haben bundesweit und teilweise auch im Ausland ansässige Experten und Expertinnen im Jahr 2014 die Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V. - BVSteuerstrafrecht"  BVSteuerstrafrecht  gegründet und Herrn Dr. Paul-Frank Weise zu deren ersten Präsidenten gewählt.

Insbesondere während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Magdeburg hat sich Herr Dr. Paul-Frank Weise in den anwaltlichen berufsständischen Organisationen, namentlich als Vorstandsmitglied des Magdeburger Anwaltvereins und als Vorsitzender Richter des Anwaltsgerichtes in Sachsen-Anhalt engagiert. 

Als einem von fünf Gründungsgesellschaftern der FORIS AG im Jahr 1996 war es Herrn Dr. Weise vergönnt, ein Stück Rechts- und Wirtschaftsgeschichte mit zu gestalten. Gegen teilweise erhebliche Widerstände auf verschiedensten Ebenen gelang es der FORIS AG, die Einführung der Prozessfinanzierung gegen Erfolgshonorar zu etablieren. Mittlerweile haben Tochtergesellschaften nahezu aller großen Versicherer dieses Geschäftsmodell kopiert. Der Gesetzgeber hat in der Folge vor wenigen Jahren eine ursprünglich in Deutschland für undenkbar gehaltene Gesetzesänderung vorgenommen und das anwaltliche Erfolgshonorar für zulässig erklärt. 

Regelmäßig wird Dr. Weise auch von anderen Anwälten, Steuerberatern und Freiberuflern  als Berater in eigener Sache etwa bei Sozietätsauseinandersetzungen hinzugezogen. Gelegentlich übt Herr Dr. Weise auch Schiedsgerichtstätigkeiten aus.

Herr Dr. Weise ist Referent und Autor für Fachfortbildungen. Seit dem Sommersemester 2018 hat Herr Dr. Weise regelmäßig Lehraufträge für Steuerstrafrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Wolfenbüttel, übernommen. Herr Dr. Weise ist zudem Co-Autor des Praxishandbuchs Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozess, Rechtsmittel im Steuerrecht.